Manche Meinungen halten sich in der Gesellschaft sehr hartnäckig.
Eine davon ist: Im Schadenfall zahlt die Versicherung sowieso nicht.

Das könnte man jetzt so hinnehmen und dem zustimmen oder auch nicht – ich möchte mit meinem Artikel diesem Mythos etwas nachgehen.

Stimmt es wirklich, dass Versicherungen nicht zahlen?
Oder: Was sind die Gründe warum die Versicherung nicht zahlt?

Ein Grund für ein nicht-Bezahlen der Versicherung könnte eine so genannte Obliegenheitsverletzung sein. Darunter versteht man die Vertragspflichten von dir als Kunde gegenüber der Versicherung.

Beispiele für Obliegenheitsverletzungen

  • Bei einem Einbruchsdiebstahl stellt sich bei den Ermittlungen heraus, dass die Eingangstüre nicht verschlossen war (nur zugezogen). Dies ist eine klassische Obliegenheitsverletzung. Hier ist die Versicherung leistungsfrei und muss tatsächlich nicht zahlen.
  • Eine Familie fährt auf Urlaub und hat in ihrem Eigenheim (Wohnhaus) den Hauptwasserhahn nicht abgedreht. Während des 2-wöchigem Urlaub bemerkt niemand, dass eine Wasserleitung beschädigt ist und das Wasser mäßig, aber ständig austreten kann. – Auch hier wäre die Versicherung leistungsfrei.
  • Zu späte Einzahlung der Prämie! Wenn man eine Versicherung neu abschließt hat man nach Zustellung der Polizze 2 Wochen Zeit, seine Erstprämie einzuzahlen. Falls nicht, muss die Versicherung im Schadenfall nicht zahlen.
  • Auch bei den so genannten Folgeprämien (das ist jede weitere nach der Erstprämie) muss pünktlich bezahlt werden. Wir empfehlen unseren Kunden eine Zahlung mittels Lastschrift – so kann die Bezahlung der Prämie nie vergessen werden.

Ein weiterer Grund warum eine Versicherung nicht bezahlt, wäre die ganz klare Tatsache: der Schaden ist einfach nicht versichert und du dachtest nur, dass es versichert ist.

Richtig ist, dass sich die Versicherungsanstalten an Vertragsbedingungen halten müssen. Ist auch irgendwie verständlich, schließlich sind sie ja der gesamten Versicherungsgemeinschaft (also auch dir und mir) verpflichtet, sorgsam mit den einbezahlten Geldern umzugehen. Da dies natürlich ihr „daily business“ ist, merken wir bei uns im Büro oft, dass unsere Kunden mit dem Vertragswerk verständlicherweise überfordert sind.

Was wir unseren Kunden anbieten ist, als „Übersetzer“ zu fungieren. Wir erklären unseren Kunden Verträge, deren Bedingungen und Obliegenheiten. – das ist unsere Aufgabe als Versicherungsmakler.

Beispiele für Schäden die nicht versichert sind:

  • Schäden an langfristigen Mietobjekten:
    Wenn du z.B. einen beschädigten Holzboden hast in deiner Mietwohnung. (z.B. ein Wasserschaden, weil dir eine Vase ausgelaufen ist oder der Boden zerkratzt ist von einem Möbelstück)
    Dies ist in einem klassischen Haushaltsversicherungsvertrag NICHT mitversichert.  Anmerkung: hierfür gibt es mittlerweile sogar eine Möglichkeit, derartige Schäden zu versichern.
  • Eigenschäden sind ebenfalls nicht versichert. Wenn du beispielsweise selbst etwas in deinem Haushalt kaputt machst, ist das nicht versichert.

Aus unserem täglichen Leben der Schadenabwicklung können wir euch eines bestätigen:

Ja, es gibt natürlich auch Fälle, wo Schäden – zu Recht – abgewiesen werden.

Aber es gibt ebenso auch Schäden, die zu Unrecht von der Versicherung abgelehnt werden. Wir als Versicherungsmaklerbüro stehen dann auf der Seite unserer Kunden und bewirken oft auch bei aussichtslosen Fällen eine Schadenszahlung.

Nicht selten müssen wir für das Recht unserer Kunden lange Diskussionen mit Schadenabteilungen führen, OGH-Urteile zu ähnlich gelagerten Fällten studieren, und im schlimmsten Fall unsere Kunden durch eine Deckungsklage gegen ihre Versicherung begleiten.

Ein NEIN der Versicherung nehmen wir nur dann hin, wenn die Sachlage klar ist. Andernfalls ist das nicht selten der Auftakt zu einem monatelangen Kampf.
Diesen bestreiten wir aber immer mit dir gemeinsam gegen die Versicherung.

 

von Dagmar Braun geschrieben für den Bloch-Versicherungen – Blog. Sie schreibt über allgemeine Versicherungsthemen und ist für den Social Media Auftritt bei Bloch Versicherungsmakler mitverantwortlich.

 

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